Das HKM teilte heute mit, dass unmittelbar nach einem positiven Schnelltest eine Quarantäneverpflichtung besteht, die auch durch einen nachfolgenden negativen Schnelltest nicht aufgehoben
wird. Wer keinen negativen PCR-Test vorlegt, muss sich in Quarantäne begeben und kann sich nach 7 Tagen durch PCR- oder Antigen-Schnelltest freitesten. Das heißt, die Quarantäneregeln treten
unmittelbar nach einem positiven Selbsttest in Kraft. Es ist kein zweiter Antigentest, zum Beispiel im Testzentrum nötig, da dieser nichts an der Quarantäneanordnung ändert.SuS, die
aufgrund einer Corona-Infektion von Haushaltsangehörigen in Quarantäne sind, können sich bereits nach 5 Tagen freitesten.
26.1.2022Elternbrief mit Informationen zum eingeschränkten Regelbetrieb des Schulbetriebs