Die Anwendung des Nachteilsausgleichs kann einen wesentlichen Beitrag leisten, um Nachteile durch vorübergehende Funktionsstörungen (z.B. gebrochener Arm), Beeinträchtigungen (Lese-, Rechtschreib-, Rechenschwäche) und Behinderungen auszugleichen.
Art und Umfang des Nachteilsausgleiches ( Ausweitung der Arbeitszeit, etwa bei Klassenarbeiten; Bereitstellen und Zulassen von Hilfsmitteln; verringertes
Arbeitspensum; differenzierte Aufgabenstellungen) werden im individuellen Förderplan dokumentiert. Einen Antrag zur Anwendung des Nachteilsausgleiches können Eltern oder die Klassenkonferenz stellen. Die Entscheidung über Gewährung und Dauer trifft die Klassenkonferenz.