Ernst-Abbe-Schule Oberkaufungen
Ernst-Abbe-Schule Oberkaufungen

Beurlaubung

Für alle Kinder unserer Schule – auch für Schüler/innen der E1 – besteht Schulpflicht! Beurlaubungen sind daher immer nur in dringenden Ausnahmefällen möglich.

 

Eine Beurlaubung der Schüler/innen bis zu 2 Tagen kann durch die Klassenlehrer erfolgen. Für längere Beurlaubungen ist die Schulleitung zuständig. Beurlaubungen unmittelbar vor und nach den Ferien sind nur aus wichtigem Grund zulässig und können nur von der Schulleitung genehmigt werden. Entsprechende Anträge sind von den Erziehungsberechtigten grundsätzlich 3 Wochen zuvor bei der Schulleitung schriftlich zu stellen und zu begründen.

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© Pia Auell

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