Was verbirgt sich hinter dem neuen "Bildungs- und Teilhabepaket"?
Ab sofort können Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringen Einkommen z.B.
bei Ausflügen und Ferienfreizeiten mitfahren, Sport- und Musikangebote nutzen, bei Bedarf Nachhilfe bekommen oder am gemeinsamen Mittagessen in der Schule, der Kindertageseinrichtung, dem Hort oder bei der Tagesmutter teilnehmen.
Die nachfolgenden Informationen zeigen, was alles möglich ist, wer die Leistungen bekommen kann und wie die Förderung zu erhalten ist.
Wer kann die Leistungen erhalten?
Haben Sie bzw. Ihre Kinder Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Sozialhilfe nach dem SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag?
Dann haben Sie auch Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket.
Wenn Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen, ist Ihr Jobcenter auch für die Bildungs- und Teilhabeleistungen Ihr Ansprechpartner.
Wenn Sie Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe beziehen, wenden Sie sich bitte an die Verwaltung Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises.
Antragsformulare und weitere Informationen über die einzelnen Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie
** kostenpflichtig: 0,14 Euro/Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 Euro/Minute