Ernst-Abbe-Schule Oberkaufungen
Ernst-Abbe-Schule Oberkaufungen

Elternbeirat

Klassenelternbeirat

 

Die Klassenelternschaft wählt aus ihrer Mitte ein Elternteil als Klassenelternbeirat sowie ein Elternteil als Stellvertreter/in für die Dauer von zwei Jahren. Der Klassenelternbeirat versteht sich als Bindeglied zwischen Eltern und Klassenlehrer/in.

 

Aufgaben des Klassenelternbeirats sind:

-       die Teilnahme an Sitzungen des Schulelternbeirates

-       die Eltern in allen schulischen Fragen zu unterstützen

-       die Klassengemeinschaft zu fördern

-       die Familien der Kinder einer Klasse einzubinden (Mitwirkung bei der Organisation, Teilnahme etc.) bei Veranstaltungen, die in Bezug zur Schule stehen

 

Beispiele dafür sind:

-       Elternabende zu planen und durchzuführen

-       Tätigkeiten für Klassenfeste wie Adventsfeiern, Sommerfest, Ausflüge, Klassenfahrten, zu planen, zu koordinieren und durchzuführen

 

 

 

Schulelternbeirat

 

Die Elternbeiräte und ihre Stellvertreter/innen aller Klassen bilden gemeinsam den Schulelternbeirat. Sie wählen aus ihrer Mitte den/die Schulelternbeiratsvorsitzende(n) und seinen/ihren Stellvertreter/in für die Dauer von jeweils zwei Jahren. Der Schulelternbeirat versteht sich als Bindeglied zwischen Eltern und Schulleitung. Der Schulelternbeirat hat Anhörungs- und z.T. Mitbestimmungsrecht, in erster Linie beratende Funktion, und wird von der Schulleitung daher über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule informiert. Bevor von der Schulleitung Maßnahmen getroffen werden, die für das Schulleben von allgemeiner Bedeutung sind, ist der Elternbeirat zu hören.

 

Aufgaben des Schulelternbeirats können sein:

-       die Koordination von Aktivitäten, die die Schule insgesamt betreffen, wie Schul-, Sport- und Spielfeste oder Schulbasare und Elternaktionen (z.B. zur Schulhof- und Schulhausverschönerung)

-       Herstellen von Öffentlichkeit für schulische Belange

-       Förderung der klassenübergreifenden Kommunikation zwischen Eltern und Lehrern/innen, z.B. durch Ausrichten von Elterngesprächsabenden oder Vortragsveranstaltungen und durch Zusammenarbeit mit Vereinen und anderen außerschulischen Einrichtungen

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© Pia Auell

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