In Hessen besteht Lernmittelfreiheit, d.h. dass die Schüler/innen die grundlegenden Schulbücher (Fibel, Lese-, Sprach-, Mathematikbuch etc.) kostenlos ausgeliehen bekommen.
Diese Leihbücher müssen zu Beginn des Schuljahres einen Umschlag erhalten und sollen schonend behandelt werden, da sie über mehrere Jahre benutzt werden müssen.
Bücher mit starken Verunreinigungen oder Beschädigungen müssen von den Eltern ersetzt werden.
Arbeitshefte, in denen die Kinder selbsttätig arbeiten, werden in Absprache mit dem Klassen- oder Fachlehrer angeschafft und von den Eltern bezahlt.